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Keine Präklusivfrist für die Mietzinsanhebung wegen Unternehmensverpachtung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/429RdW 2009, 463 Heft 7 v. 16.7.2009

MRG § 12a Abs 5

Die Mietzinsanhebung nach Unternehmensverpachtung (§ 12a Abs 5 MRG) ist an keine Präklusivfrist gebunden. Die analoge Anwendung der in § 12a Abs 2 MRG für die Mietzinsanhebung wegen Unternehmensveräußerung oder Machtwechsels vorgesehenen Präklusivfrist scheidet mangels Gesetzeslücke aus.

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