VwGH bestätigt UFS: Eine Steuernachforderung iHv 1.000 EUR ist nicht mehr geringfügig.
Der Beschwerdeführer bekämpfte vor dem VwGH die Ermessensübung der Abgabenbehörden, die Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 1999 nach § 303 Abs 4 BAO wegen einer Nachforderung von bloß ca 1.000 EUR zu verfügen.