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VwGH: Lieferdatum zwingender Bestandteil der Rechnung

SteuerrechtRdW 2009/399RdW 2009, 441 Heft 6 v. 17.6.2009

Von Anzahlungsrechnungen abgesehen, muss eine Rechnung, soll sie zum Vorsteuerabzug berechtigten, das Lieferdatum enthalten.

In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Der BFH hat diesen Rechtssatz mit Urteil vom 17. 12. 2008, XI R 62/07, formuliert.

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