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Betriebsübergang auch ohne weiterbestehende organisatorische Selbstständigkeit

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/387RdW 2009, 421 Heft 6 v. 17.6.2009

RL 2001/23/EG : Art 1

AVRAG § 3

Ein Betriebsübergang liegt auch vor, wenn der übertragene Betriebsteil seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt, aber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und der Erwerber diese Faktoren daher nutzen kann, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.

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