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Auf den Todesfall beschenkte Gemeinschuldnerin - keine Anfechtung der Zahlung an den Bürgen des verstorbenen Geschenkgebers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/372RdW 2009, 411 Heft 6 v. 17.6.2009

ABGB §§ 692, 956, 1358

KO idF vor 1. 7. 2010 § 30 Abs 1 Z 1

Eine Schenkung auf den Todesfall (hier: Eigentumswohnung) ist uU auch auf Null zu kürzen, wenn der Nachlass des verstorbenen Geschenkgebers und Hauptschulders nicht ausreicht, um - neben den übrigen Nachlassschulden - auch die auf die Verlassenschaft verwiesene Bürgenregressforderung zumindest teilweise zu erfüllen. Der Bürge ist ein der Beschenkten vorrangiger Verlassenschaftsgäubiger.

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