Inspiriert von der in Deutschland neu eingeführten Möglichkeit einer prozentsatzmäßigen Honorarvereinbarung wird auch in Österreich diskutiert, ob eine Überwälzung des wirtschaftlichen Prozessrisikos auf den Rechtsanwalt möglich sein soll. Der im deutschen Gesetz vorgesehene Günstigkeitsvergleich schränkt den zulässigen Anwendungsbereich für solche Honorarvereinbarungen allerdings stark ein.