Im Verfahren zum österreichischen Vorabentscheidungsersuchen OGH 23. 4. 2008, 7 Ob 26/08m (= RdW 2008/485), hat die Generalanwältin ausgesprochen, dass eine nationale Regelung, die eine "Massenschadenklausel" (dh Vertretung von allen in einem Schadensfall Betroffenen durch einen einzigen Rechtsanwalt) in Rechtsschutzversicherungsverträgen als zulässig erachtet, gegen Art 4 Abs 1 Buchst a RL 87/344/EWG verstößt. Schlussanträge vom 14. 5. 2009 zu EuGH C-199/08 , Eschig.