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EuGH-GA: "Massenschadenklausel" in der Rechtsschutzversicherung - österreichisches Vorabentscheidungsersuchen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/341RdW 2009, 389 Heft 6 v. 17.6.2009

Im Verfahren zum österreichischen Vorabentscheidungsersuchen OGH 23. 4. 2008, 7 Ob 26/08m (= RdW 2008/485), hat die Generalanwältin ausgesprochen, dass eine nationale Regelung, die eine "Massenschadenklausel" (dh Vertretung von allen in einem Schadensfall Betroffenen durch einen einzigen Rechtsanwalt) in Rechtsschutzversicherungsverträgen als zulässig erachtet, gegen Art 4 Abs 1 Buchst a RL 87/344/EWG verstößt. Schlussanträge vom 14. 5. 2009 zu EuGH C-199/08 , Eschig.

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