vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Auskunftsrecht

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/340RdW 2009, 389 Heft 6 v. 17.6.2009

Nach Art 12 Buchst a RL 95/46/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Recht auf Auskunft über die Empfänger oder Kategorien der Empfänger der Daten (Basisdaten) sowie den Inhalt der übermittelten Information vorzusehen, das nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Vergangenheit gilt. Eine Regelung, die die Aufbewahrung der Information über die Empfänger oder Kategorien der Empfänger der Daten und den Inhalt der übermittelten Daten und dementsprechend den Zugang zu dieser Information auf die Dauer eines Jahres begrenzt, während die Basisdaten viel länger aufbewahrt werden, stellt keinen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse der betroffenen Person am Schutz ihres Privatlebens und der Pflicht zur Aufbewahrung der betreffenden Information für den für die Verarbeitung Verantwortlichen dar, sofern nicht nachgewiesen wird, dass eine längere Aufbewahrung der betreffenden Information den für die Verarbeitung Verantwortlichen über Gebühr belasten würde. EuGH 7. 5. 2009, C-553/07 , Rijkeboer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte