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Zulässigkeit interdisziplinärer Gesellschaften Wirtschaftstreuhänder - Bilanzbuchhalter

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/282RdW 2009, 322 Heft 5 v. 15.5.2009

Mit Verordnung des BMWFJ, BGBl II 2009/110, wurde nunmehr festgestellt, dass die Voraussetzungen gem § 71 Abs 1 WTBG für interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Bilanzbuchhaltern gem § 1 Abs 1 Z 1 BibuG und den Wirtschaftstreuhandberufen gem § 1 WTBG vorliegen.

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