Bundesgesetz, mit dem ua die EO und die ZPO geändert werden (Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG), BGBl I 2009/40. Die Novelle sieht ua Neuerungen bei den einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und vor Stalking sowie eine Erweiterung des Opferschutzes im Zivilverfahren vor.V der BMJ, mit der die V des BMJ über die elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens aufgehoben wird, BGBl II 2009/117.