Der bisherige Unternehmer übergab unentgeltlich den Betrieb an seinen Sohn als den Betriebsnachfolger. Hinsichtlich des Betriebsgebäudes wurde jedoch eine unzweifelhafte Übertragung des (zivilrechtlichen oder zumindest des eindeutigen wirtschaftlichen) Eigentums unterlassen. Die hat die Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge.