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Einstufung einer Schulung als geregelter Lehrgang - Mitwirkungspflicht des Arbeitslosen

Arbeitsrecht JudikaturArbeitslosenversicherungRdW 2009/247RdW 2009, 297 Heft 4 v. 17.4.2009

AlVG § 12 Abs 3 lit f

Bei Beurteilung der Frage, ob die von einem Arbeitslosen besuchte Schulung als ein die Arbeitslosigkeit ausschließender geregelter Lehrgang iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG einzustufen ist, trifft den Arbeitslosen nur insoweit eine Mitwirkungspflicht, als das AMS nicht in der Lage ist, die entsprechenden Unterlagen selbst beim Schulungsträger anzufordern.

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