Erste Rsp zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung der Förderung fremden Wettbewerbs nach § 1 UWG idF der UWG-Novelle 2007
UWG § 1 Abs 1, §§ 3, 7
Die Aussage, alle "seriösen" Anbieter von Schönheitsoperationen seien auf einer bestimmten Website genannt, setzt zweifellos alle dort nicht genannten Anbieter herab. Denn diese Aussage führt logisch zwingend zum Gegenschluss, dass die nicht genannten Anbieter "unseriös" seien; worin diese "Unseriosität" bei welchem dieser Anbieter konkret liegen soll, wird indes auch im Gesamtzusammenhang nicht deutlich. Damit ist es aber nicht möglich, diese Aussage als konkludente Tatsachenbehauptung zu deuten und - mit der Möglichkeit des Wahrheitsbeweises - dem § 7 UWG zu unterstellen. Sie ist daher als sittenwidrige Pauschalabwertung iSv § 1 UWG idF vor der UWG-Novelle 2007 zu qualifizieren und erfüllt auch beide Tatbestände der Generalklausel des § 1 Abs 1 UWG idgF.