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Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Kreditzinsen - Verjährung

Wirtschaftsrecht JudikaturSchuldrechtRdW 2009/213RdW 2009, 270 Heft 4 v. 17.4.2009

ABGB §§ 1480, 1486

Der Anspruch des Kreditschuldners auf Rückzahlung zuviel gezahlter Zinsen aus ungerechtfertigter Bereicherung ist nach drei Jahren verjährt.

OGH 4. 9. 2008, 2 Ob 75/08f

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