Die Bedeutung des am 20. 12. 2003 in Kraft getretenen § 295a BAO erscheint nicht völlig geklärt. Insbesondere stellt sich die Frage der Relevanz im Bereich der zu einer gewissen Formenstrenge neigenden Gebühren und Verkehrsteuern.
Die Bedeutung des am 20. 12. 2003 in Kraft getretenen § 295a BAO erscheint nicht völlig geklärt. Insbesondere stellt sich die Frage der Relevanz im Bereich der zu einer gewissen Formenstrenge neigenden Gebühren und Verkehrsteuern.