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UFS: Verlustvortrag bei bedingter Erbantrittserklärung

SteuerrechtWerner DoraltRdW 2009/117RdW 2009, 111 Heft 2 v. 16.2.2009

Der UFS hatte jüngst über den Verlustvortrag einer bedingten Erbantrittserklärung zu entscheiden. - Das Ergebnis: Nur soweit der Erbe den Verlust wirtschaftlich zu tragen hat, steht ihm auch der Verlustabzug zu.

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