Der UFS hatte jüngst über den Verlustvortrag einer bedingten Erbantrittserklärung zu entscheiden. - Das Ergebnis: Nur soweit der Erbe den Verlust wirtschaftlich zu tragen hat, steht ihm auch der Verlustabzug zu.
Der UFS hatte jüngst über den Verlustvortrag einer bedingten Erbantrittserklärung zu entscheiden. - Das Ergebnis: Nur soweit der Erbe den Verlust wirtschaftlich zu tragen hat, steht ihm auch der Verlustabzug zu.