Der VwGH hat in letzter Zeit in mehreren Erkenntnissen Fragen des Pendlerpauschales nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG behandelt.
1. Park & Ride
Zwei Erkenntnisse befassen sich mit der Prüfung der "Unzumutbarkeit" im Sinne der Regelung für das große Pendlerpauschale nach § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG. Insb ging es um Konstellationen, bei denen ein öffentliches Verkehrsmittel nur für einen Teil (aber jedenfalls mehr als die Hälfte) der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte zur Verfügung steht.