Es erfüllt keinen Einkünftetatbestand, wenn der Gläubiger im Privatvermögen eine unter dem Nominale erworbene (notleidende) Forderung zur Gänze einziehen kann.
Eine GmbH war Gläubigerin einer Forderung von 6 Mio ATS. Der Schuldner geriet in finanzielle Schwierigkeiten. Bei der GmbH führte solches zur Wertberichtigung ihrer Forderung.