RL 2006/116/EG : Art 10 Abs 2
Die in der RL 2006/116/EG vorgesehene Schutzfrist findet gem Art 10 Abs 2 RL 2006/116/EG auch dann Anwendung, wenn der betreffende Gegenstand in dem Mitgliedstaat, in dem Schutz beansprucht wird, zu keiner Zeit geschützt war, vorausgesetzt der Gegenstand war in einem anderen Mitgliedstaat geschützt.