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Urheberrecht - Schutzfrist auch für Drittstaatsangehörige

Wirtschaftsrecht JudikaturImmaterialgueterrechtRdW 2009/86RdW 2009, 80 Heft 2 v. 16.2.2009

RL 2006/116/EG : Art 10 Abs 2

Die in der RL 2006/116/EG vorgesehene Schutzfrist findet gem Art 10 Abs 2 RL 2006/116/EG auch dann Anwendung, wenn der betreffende Gegenstand in dem Mitgliedstaat, in dem Schutz beansprucht wird, zu keiner Zeit geschützt war, vorausgesetzt der Gegenstand war in einem anderen Mitgliedstaat geschützt.

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