Zweite RL 77/91/EWG : Art 29
Ein Mitgliedstaat (hier: Spanien) verstößt gegen seine Verpflichtungen aus Art 29 Zweite RL 77/91/EWG , wenn
er im Fall einer Kapitalerhöhung durch Bareinlagen nicht nur den Aktionären, sondern auch den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht für Aktien einräumt,