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VwGH: Keine USt-Pflicht für Leistungen im öffentlichen Interesse

SteuerrechtRdW 2009/58RdW 2009, 59 Heft 1 v. 23.1.2009

Duldet der Unternehmer die Abtragung eines Bauwerks gegen Ersatzzahlung der Gebietskörperschaften, damit diese im öffentlichen Interesse Schutzbauten errichten können, liegt kein umsatzsteuerbarer Vorgang vor.

Der Fall betraf eine Wasserrechts-Genossenschaft. Ihre Aufgabe bestand in der Versorgung der Bürger einer Gemeinde mit Wasser (gegen einen kostendeckenden Wasserzins).

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