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Kartellverbot und Fusionskontrolle nebeneinander anwendbar

Wirtschaftsrecht JudikaturWettbewerbsrechtRdW 2009/30RdW 2009, 22 Heft 1 v. 23.1.2009

EG: Art 81 Abs 1

KartG § 7 Abs 1 Z 5

Das Kartellverbot des Art 81 Abs 1 EG ist auf Unternehmen, die die Voraussetzungen eines Zusammenschlusses nach § 7 Abs 1 Z 5 KartG erfüllen, nur im Fall einer Vollfusion nicht anwendbar, weil dann nämlich unabhängige, konkurrierende Entscheidungsträger wegfallen und die Kartellaufsicht als Verhaltenskontrolle ins Leere stößt.

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