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Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss

Wirtschaftsrecht JudikaturUnternehmensrechtRdW 2009/23RdW 2009, 18 Heft 1 v. 23.1.2009

UGB § 247 Abs 1, § 249

Nach § 247 Abs 1 UGB sind grundsätzlich in den Konzernabschluss das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen einzubeziehen. Der Konsolidierungskreis erfasst somit neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit.

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