KStG idF vor BGBl I 2004/57: § 12 Abs 2
Wird für die Anschaffung einer Schachtelbeteiligung ein Fremdwährungskredit aufgenommen, unterliegen allfällige Kursverluste nicht auch dem Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG, weil im Gegensatz zu den Kreditzinsen kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den steuerfreien Schachtelgewinnen besteht.