In den letzten Jahren (ab 2001 bis 2009) hatte sich der EuGH wiederholt mit Fragen zum Recht des Arbeitnehmers auf Urlaub zu befassen. Genannt seien die EuGH-E in den Rs BECTU (2001); Rs Merino Gomez (2004); Rs Federatie Nederlandse Vakbeweging (2006); Rs Robinson-Steele (2006); Rs Schultz-Hoff (2009), Rs Pereda (2009). Im vorliegenden Kurzbeitrag sollen die zentralen Aussagen der zitierten EuGH-E zum gemeinschaftsrechtlichen Urlaubsrecht und deren Bedeutung für das nationale Arbeitsrecht einiger Mitgliedstaaten dargestellt werden.