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EuGH: Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/826RdW 2009, 851 Heft 12b v. 18.12.2009

RL 93/37/EWG idF RL 97/52/EG : Art 7 Abs 2, Art 22 Abs 3

RL 2004/18/EG : Art 1 ff

Wurde ein Vergabeverfahren betr einen öffentlichen Bauauftrag vor Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2004/18/EG begonnen und nach Ablauf dieser Frist abgeschlossen, so kann die RL 2004/18/EG dennoch nicht auf eine als vergaberechtswidrig beanstandete Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers angewandt werden, wenn diese vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der RL getroffen worden ist (hier: Nichtberücksichtigung eines Konsortiums und Fortsetzung des Verfahrens mit zwei anderen Bewerbern).

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