vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Mietzinsschulden bei Unternehmenserwerb im Konkurs?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/803RdW 2009, 838 Heft 12b v. 18.12.2009

Erste Rsp zur Frage, ob § 1409a ABGB auch im Fall eines mit einer Unternehmensveräußerung verbundenen Vertragseintritts anzuwenden ist

ABGB § 1409a

Wer ein Unternehmen im Weg des Konkurses erwirbt, haftet mangels ausdrücklicher Übernahme von Mietzinsschulden des Veräußerers gem § 1409a ABGB für diese auch dann nicht, wenn er als Bestandnehmer in das Bestandverhältnis des Veräußerers eintritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte