In seiner Entscheidung vom 2. 4. 20091 hat sich der OGH zum ersten Mal mit der Frage befasst, ob und wie Sonderzahlungen für die Entgeltgrenze des § 36 Abs 2 AngG bzw § 2c Abs 2 AVRAG zu berücksichtigen sind. Vor der Darstellung der maßgeblichen Entscheidungsgründe des OGH sowie der Entscheidungsgründe des OLG Wien2 in einem ähnlich gelagerten Fall soll dieser Beitrag aber auch einen Überblick über die bisher zu dieser Frage vertretenen Lehrmeinungen geben.