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Mangelschadenersatz - kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten, Rückzahlung des Werklohns

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/718RdW 2009, 711 Heft 11 v. 16.11.2009

ABGB §§ 933a, 1167

Im Rahmen des Schadenersatzanspruchs für den Mangelschaden kann der Übernehmer nicht den Ersatz fiktiver Reparaturkosten verlangen. Wenn feststeht, dass die Reparatur unterbleiben wird, ist lediglich die objektive Wertminderung zu ersetzen.

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