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Top-Up-Vereinbarungen im Übernahmerecht

WirtschaftsrechtDr. Clemens Hasenauer, Mag. Stefan ArnoldRdW 2009/715RdW 2009, 706 Heft 11 v. 16.11.2009

Übernahmeangeboten geht in der Praxis oft der Erwerb eines Aktienpakets von einem Kernaktionär voraus bzw es wird ein Paket parallel zum Angebot erworben.11So auch zuletzt Übernahmeverfahren betreffend Austrian Airlines AG, GZ 2008/1/5 (siehe Angebotsunterlage der ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH, veröffentlicht am 27. 2. 2009); zuvor Übernahmeverfahren betreffend Böhler Uddeholm AG, GZ 2007/1/3 (siehe Angebotsunterlage der voestalpine AG vom 26. 4. 2007). In diesem Zusammenhang verlangt der veräußernde Kernaktionär häufig, dass für den Fall, dass der Bieter im Rahmen eines später folgenden Übernahmeangebots einen höheren Preis zahlt, auch die dem veräußernden Kernaktionär erbrachte Gegenleistung entsprechend erhöht wird. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit derartiger Top-Up-Vereinbarungen nach dem österreichischen Übernahmerecht.

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