Erste Rsp zum Aufrechtbleiben des UV-Schutzes während einer Unterbrechung der geschützten Tätigkeit
ASVG § 175
1. Wird eine unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehende Tätigkeit durch eine private Besorgung unterbrochen, kann der UV-Schutz ausnahmsweise aufrechtbleiben, wenn die vom Versicherten beabsichtigte private Besorgung so gestaltet ist, dass sie hinsichtlich ihrer Dauer und Art nach natürlicher Betrachtungsweise nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit führt, sodass sie letztlich noch als Teil der dienstlichen Tätigkeit angesehen werden kann.