vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erschwerniszulage für Feuerungsmaurer bei Arbeiten in großer Höhe

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/681RdW 2009, 662 Heft 10 v. 12.10.2009

Erste Rsp zu § 5 Abs 1 KV-Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)bau

KV-Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)bau: § 5 Abs 1 Z 2 lit b

Die in § 5 Abs 1 Z 2 lit b KollV-Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)bau vorgesehene Zulage von 80 % zum KollV-Lohn für Arbeiten auf Gerüsten gebührt nur dann, wenn die Reparatur- oder Abbrucharbeiten in einer Arbeitshöhe von mehr als 25 m zu verrichten sind und die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes in dieser Höhe nicht mit gesicherten maschinellen Hebevorrichtungen, mithilfe von Rohrgerüsten oder mithilfe ähnlich gesicherter Vorrichtungen ermöglicht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte