Durch BGBl I 2004/64 wurde unter gewissen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit geschaffen. Die gegenständliche Abhandlung soll sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Regelungen des MSchG bzw VKG auch auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse des Bundes anzuwenden sind, bzw einige Rechtsprobleme erörtern, die sich bei deren Anwendbarkeit ergeben können.