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Betriebspflicht am 8. Dezember ist weder gesetz- noch sittenwidrig

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/655RdW 2009, 640 Heft 10 v. 12.10.2009

ABGB § 879 Abs 1, § 1090

Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für den 8. Dezember (sofern es sich um keinen Sonntag handelt) in einem Bestandvertrag über Geschäftsflächen in einem Einkaufszentrum ist weder gesetz- noch sittenwidrig.

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