Nach Ansicht des OGH kommt aufgrund eines Analogieschlusses nach dem Tod des AG ein Anspruch des AN auf Insolvenz-Entgelt auch dann in Betracht, wenn er seine offenen Entgeltforderungen wegen der Haftungsbeschränkung nach § 802 ABGB (teilweise) nicht vom bedingt erbserklärten Erben hereinbringen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der AN den bedingt erbserklärten Erben geklagt hat und seine Klage wegen der Haftungsbeschränkung (teilweise) abgewiesen wurde. OGH 27. 1. 2009, 8 ObA 65/08d.