Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen, BGBl III 2009/98.V der FMA, mit der die FMA-Kostenverordnung geändert wird, BGBl II 2009/297.V der FMA, mit der die 2. Leerverkaufverbotsverordnung geändert wird, BGBl II 2009/300. Das für bestimmte Aktien und Aktien vertretende Wertpapiere geltende Verbot von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt wird abermals verlängert, und zwar bis 28. 2. 2010.