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Nicht beteiligte Geschäftsführer als steuerrechtliche Dienstnehmer

Steuerrecht JudikaturRdW 2008/575RdW 2008, 624 Heft 9 v. 17.9.2008

KommStG § 47 Abs 2

EStG § 2 lit a

Die Frage, ob die an der Gesellschaft nicht beteiligten Geschäftsführer einer GmbH ihre Arbeitskraft iSd § 47 Abs 2 EStG schulden, ist allein aufgrund des Anstellungsvertrags unabhängig von den GmbH-rechtlichen Bestimmungen über die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis durch Beschlüsse (Weisungen) der Generalversammlung (vgl § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 und § 35 Abs 1 Z 5 GmbHG) zu beurteilen. Wesentliches Merkmal eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses ist somit - neben der Eingliederung der Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der GmbH - deren arbeitsvertragliche Weisungsgebundenheit.

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