Mit der neuen Stiftungsbesteuerung ist die Stiftung in der Eingangsbesteuerung und in der Ausgangsbesteuerung der Kapitalgesellschaft weitgehend gleichgestellt. Übrig bleiben die Steuervorteile der Stiftung in ihrer laufenden Besteuerung. Damit stellt sich die Frage nach der rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für die Privilegierung der Stiftung bzw für die steuerliche Diskriminierung der Kapitalgesellschaft.