ABGB §§ 1330, 1163
AngG § 39
1. Hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit informeller Auskunftserteilung durch Mitarbeiter eines AG über frühere Mitarbeiter an deren potenzielle neue AG ist von einem Nachwirken der Fürsorgepflicht des AG auszugehen: Die Interessen auch des ausgeschiedenen AN dürfen durch die verbreiteten Informationen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.