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Informelle Auskünfte über ehemalige AN an potenzielle neue AG

Arbeitsrecht JudikaturAllgemeines ArbeitsrechtRdW 2008/558RdW 2008, 600 Heft 9 v. 17.9.2008

ABGB §§ 1330, 1163

AngG § 39

1. Hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit informeller Auskunftserteilung durch Mitarbeiter eines AG über frühere Mitarbeiter an deren potenzielle neue AG ist von einem Nachwirken der Fürsorgepflicht des AG auszugehen: Die Interessen auch des ausgeschiedenen AN dürfen durch die verbreiteten Informationen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

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