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Aufgrund von Anfechtungen geleistete Zahlungen - Anrechnung bei der Nachteiligkeitsbetrachtung

Wirtschaftsrecht JudikaturInsolvenzrechtRdW 2008/552RdW 2008, 590 Heft 9 v. 17.9.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 § 31 Abs 1 Z 2

Bestehen neben Ansprüchen der Masse nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO noch andere Ansprüche nach anderen Bestimmungen der KO, beispielsweise nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO, müssen diese als Aktiva in der Differenzrechnung für die Nachteiligkeit jedenfalls berücksichtigt werden, wenn diese Anfechtungen erfolgreich waren und der Anfechtungszeitraum ident ist.

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