KO idF vor 1. 7. 2010 § 31 Abs 1 Z 2
Bestehen neben Ansprüchen der Masse nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO noch andere Ansprüche nach anderen Bestimmungen der KO, beispielsweise nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO, müssen diese als Aktiva in der Differenzrechnung für die Nachteiligkeit jedenfalls berücksichtigt werden, wenn diese Anfechtungen erfolgreich waren und der Anfechtungszeitraum ident ist.