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Nebengewerbe der Versicherungsvermittlung - Gesetzwidrigkeit des BMWA-Erlasses

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2008/524RdW 2008, 561 Heft 9 v. 17.9.2008

Der Erlass des BMWA vom 21. 11. 2005, BMWA-30.599/0339-I/7/2005, betreffend das Gewerberecht (Nebengewerbe der Versicherungsvermittlung) stellt eine Rechtsverordnung dar, die im BGBl kundgemacht hätte werden müssen; mangels gehöriger Kundmachung wurde die Verordnung (di Punkt 1. des Erlasses) daher vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben. VfGH 21. 6. 2008, V 332/08.

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