Der UFS Graz vertritt in der E 21. 1. 2008, RV/0729-G/06, die Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungszahlungen des Mieters bei einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag durch den Vermieter. Der Beitrag analysiert die Entscheidung und kommt zum Ergebnis, dass es bei kritischer Würdigung an einer umsatzsteuerbaren Leistung des Vermieters mangelt. Bei Annahme einer umsatzsteuerbaren Leistung wäre diese umsatzsteuerbefreit gewesen.