In einem Unterhaltsverfahren hat der OGH ausgesprochen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aufgrund saisonaler Arbeitslosigkeit höhere Lohnsteuerbeträge im Weg der AN-Veranlagung zurückerhalten kann, bei sonstiger Anspannung verpflichtet ist, nicht die im EStG vorgesehene 5-jährige Veranlagungsfrist auszuschöpfen, sondern die AN-Veranlagung jährlich vorzunehmen.
OGH 15. 5. 2008, 7 Ob 97/08b.