Entgegen zahlreichen Lehrmeinungen hat der OGH nun erstmals klargestellt, dass eine bereits vor dem 1. 1. 2003 zwischen AG und AN abgeschlossene Vereinbarung über den Übertritt ins System Abfertigung neu zulässig und wirksam war, wenn der Beginn der Geltung des BMSVG frühestens mit 1. 1. 2003 festgelegt wurde. OGH 27. 5. 2008, 8 ObA 31/08d.