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Zulässige unterschiedliche Kündigungsregelung für AG und AN

Arbeitsrecht JudikaturBeendigung DienstverhältnisRdW 2008/433RdW 2008, 472 Heft 7 v. 15.7.2008

Erste Rsp zur vorliegenden, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehenden Rechtsfrage

AngG § 20

Eine vertragliche Regelung, die dem AG ein Kündigungsrecht zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist einräumt, während der AN das Dienstverhältnis nur zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auflösen kann, stellt keine unzulässige Einschränkung der Kündigungsfreiheit des AN dar. Vielmehr entspricht diese Regelung dem Konzept des Gesetzgebers und ist daher zulässig.

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