ABGB: §§ 914 f
GmbHG § 76
Nach Verhandlungen der Streitteile über den Verkauf der Gesellschaftsanteile der Bekl und nach einem Stillstand dieser Bemühungen übermittelte der Bekl-Vertreter mit Schreiben vom 14. 12. 2005 ein Gutachten über den Wert der Anteile der Bekl an den Vertreter der Erstkl; inhaltlich beschäftigte sich dieses Schreiben praktisch ausschließlich mit dem Wert der Anteile und der Finanzierbarkeit eines Abtretungspreises. Im Schreiben vom 25. 1. 2006 gab der Bekl-Vertreter dann zwar tatsächlich eine Verkaufsabsicht der Bekl bekannt und bezog sich auch auf das gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrecht. Andererseits wurde sinngemäß die Mitteilung gewünscht, ob die Kl "an dem Aufgriffsrecht überhaupt ein Interesse hat und wenn ja, ob auf Basis