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Gläubigerschutz bei grenzüberschreitender Verschmelzung europarechtskonform?

WirtschaftsrechtMag. Richard KohlhauserRdW 2008/403RdW 2008, 441 Heft 7 v. 15.7.2008

Im Rahmen des GesRÄG 20071)1)BGBl 2007 I 72 vom 24. 10. 2007. wurde ua mit dem EU-VerschG die RL 2005/56/EG zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in nationales Recht umgesetzt. Im nachfolgenden Artikel soll untersucht werden, ob mit den neu eingeführten Sonderregeln für grenzüberschreitende Verschmelzungen mit kapitalherabsetzendem Effekt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 43, 48 EG-Vertrag verstoßen wird.

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