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Drittanstellung von Vorständen zulässig?

SteuerrechtUniv.-Doz. DDr. Gunter MayrRdW 2008/384RdW 2008, 420 Heft 6 v. 17.6.2008

Die in der Praxis vorzufindende Anstellung von „Managern“ von Kapitalgesellschaften (AG-Vorständen, GmbH-Geschäftsführern) über eine gesonderte GmbH wirft nicht nur gesellschafts- und arbeitsrechtliche Fragen auf, sondern erscheint auch steuerrechtlich problematisch.

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