vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Notausgänge - Verantwortlichkeit bei zwei Betriebsstätten in einem Gebäude

Arbeitsrecht JudikaturAllgemeines ArbeitsrechtRdW 2008/372RdW 2008, 410 Heft 6 v. 17.6.2008

ASchG § 19

AStV §§ 19, 20

Wird in der Filiale eines Supermarkts die - nur durch die Fleischtheke räumlich abgegrenzte - Fleischabteilung von einem anderen Unternehmen betrieben, sind sowohl der AG der in dieser Fleischabteilung eingesetzten AN als auch der AG des die Fleischabteilung umschließenden Supermarkts dafür verantwortlich, dass die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung über die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge eingehalten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!