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Der Meister der elegantia iuris

WirtschaftsrechtRdW 2008/340RdW 2008, 381 Heft 6 v. 17.6.2008

Einer seiner Schüler charakterisierte ihn: „Im Vortrag von unnachahmlicher Ausgeglichenheit, unterzog Baron Schey in schlichten Worten, dem Gegenstand entsprechend, bloß manchmal ein wenig mit der Ironie erlesener Lebensweisheit verbrämt, die Lehren des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einer fast andächtigen Auslegung.“

Er war in Wort und Schrift der unbestrittene Meister der elegantia iuris.

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